Umfassende Sanierungen erzielen in der Regel eine grössere Energiewirkung als Einzelmassnahmen. Deshalb ist es möglich, im Rahmen von Gesamtsanierungen unter gewissen Bedingungen für eine Verbesserung der Gebäudehülleneffizienz oder der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes einen zusätzlichen Förderbeitrag (Bonus) zu erhalten.
Nur als Zusatzbeitrag für Gebäudesanierung mit Einzelmassnahmen gemäss M-01 resp. für Gebäudesanierung in umfangreichen Etappen gemäss M-10 und M-11
Keine Kombination mit Bonus Gesamtenergieeffizienz (M-15) möglich
Drei Varianten der Bedingung an die energetische Qualität der Gebäudehülle möglich:
V1: Mindestens 90% aller Hauptflächen (Fassade und Dach, exkl. Wand und Boden gegen Erdreich) des Gebäudes sind gemäss Anforderungen M-01 wärmegedämmt.
V2: Das Gebäude weist nach der Sanierung eine GEAK Effizienzklasse Gebäudehülle von C oder B auf.
V3: Der Heizwärmebedarf des Gebäudes liegt unter dem Grenzwert von 150% des Grenzwerts für den Heizwärmebedarf von Neubauten gemäss MuKEn 2014
Die Kantone können zusätzlich weitere Bedingungen erlassen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons.